Eine Domain stellt eine individuelle Adresse von Privatpersonen oder Unternehmen im Internet dar. Jede Domain wird von der zuständigen Vergabestelle nur einmal vergeben. Eine vorherige Überprüfung vorrangiger Kennzeichenrechte findet durch die Vergabestelle nicht statt. Daher kann es schnell zur Verletzung fremder Kennzeichenrechte oder Markenrecht nach dem Markengesetz kommen.
Domaininhaber sind von verschiedenen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutz und des Zivilrechts betroffen.
Leistungen, die Dinter, Kreißig & Partner für Domaininhaber erbringen beziehen sich häufig auf:
Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber der Domainbezeichnung nach dem Markengesetz
Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen den Domaininhaber bei der Verwendung geschäftlicher Bezeichnungen
Verteidigung bei Verstößen des Domaininhabers wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Verteidigung gegen missbräuchliches Verhalten, die das Namens- und Deliktsrecht betreffen (Domain- Grabbing)
Verteidigung bei unberechtigten Abmahnungen, Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen