Patentrecht
Markenrecht
Domainrecht
 
Urheberrecht
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Medienrecht
 
Transp. - Logistikrecht
Intern. Wirtschaftsrecht
 
Mediation
 

 
Das Patentrecht schützt gewerbliche Erfindungen und findet als technisches Schutzrecht seine rechtliche Grundlage im Patentgesetz.

Die Eintragung einer technischen Erfindung sowohl auf nationaler Ebene beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat wie auch im internationalen Bereich (als PCT Anmeldung) verschiedene Rechte und Pflichten zur Folge. Der Patentinhaber erhält die alleinige Befugnis, die patentierte Erfindung zu benutzten, er kann darüber hinaus Herstellungs- und Benutzungsverbote aussprechen sowie das Patent durch Patentlizenzen verwerten.

Das Patentrecht ist zeitlich begrenzt und kann durch Nichtzahlung der Patentgebühr erlöschen.

Die Kanzlei Dinter, Kreißig & Partner betreut Ihre Mandantschaft auch im Vorfeld einer Patentanmeldung unter anderem mit folgenden Leistungen; Durchführung umfangreicher nationaler und internationaler Recherchen:

umfassende Risikoabschätzung
Erarbeitung von Schutzrechtsstrategien
Durchführung und Betreuung von Anmeldungsverfahren vor dem DPMA


Zu unseren Aufgabengebieten gehört des Weiteren:
Ausarbeitung individueller Patentverträge, die eine Verwertung oder Nutzung des Patents zum Gegenstand haben, sowie die individuelle/spezifische Ausgestaltung von Patentlizenzen, Übertragung von Rechten , die rechtliche und strafrechtliche Verfolgung von Patentverletzungen auch durch Eilverfahren , Vertretung vor dem DPMA und dem BPatG, Anfertigung und Überprüfung der Einhaltung von Unterlassungserklärungen und gerichtlicher Unterlassungstitel, Übernahme der gerichtlichen Verteidigung in Patentverletzungsverfahren