Das Urheberrecht ist eines der bedeutendsten Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums.
Der Zweck des Urheberrechts ist, dem Urheber eine angemessene Belohnung dafür zuteil werden zu lassen, dass er zum Wohle der Allgemeinheit ein Werk geschaffen hat. Daher stellt das Urhebergesetz dem Schöpfer eines Werkes verschiedene Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten zur Seite.
Werke die nach dem Urhebergesetz schutzfähig sind:
erzählende Literatur, Sachbücher
wahrnehmbare Formen (Darstellungen ect.)
Sprachwerke (auch Hörspiele)
Werke der bildenden Kunst; Malerei einschließlich Grafiken,
Theater und Bühne, Musik, und Fernsehen, Fotografie
Modezeichnungen
Designwerke
Filmwerke als einheitliches Gesamtkunstwerk
Computersoftware
Dinter, Kreißig & Partner ist im Urheberrecht
u.a. in folgenden Bereichen tätig:
Sachliche Prüfung von Urheberechten und Copyrights
Erarbeitung von Schutzrechtsstrategien
Verteidigung von Urheberrechten durch Abmahnungen
Anfertigung und Überprüfung der Einhaltung von Unterlassungs-
erklärungen und gerichtliche Unterlassungstitel
Gestaltung und Betreuung von Verwertungsverträgen
Erarbeitung von Lizenzverträgen
Übertragung von Rechten und Rechteverwaltung
die rechtliche und strafrechtliche Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen auch durch Eilverfahren
Verteidigungen gegen unberechtigte Abmahnungen