Patentrecht
Markenrecht
Domainrecht
 
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Internetrecht
Medienrecht
 
Transp. - Logistikrecht
Intern. Wirtschaftsrecht
 
Mediation
 

 
Das Urheberrecht ist eines der bedeutendsten Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums.

Der Zweck des Urheberrechts ist, dem Urheber eine angemessene Belohnung dafür zuteil werden zu lassen, dass er zum Wohle der Allgemeinheit ein Werk geschaffen hat. Daher stellt das Urhebergesetz dem Schöpfer eines Werkes verschiedene Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten zur Seite.

Werke die nach dem Urhebergesetz schutzfähig sind:

erzählende Literatur, Sachbücher

wahrnehmbare Formen (Darstellungen ect.)

Sprachwerke (auch Hörspiele)

Werke der bildenden Kunst; Malerei einschließlich Grafiken,
Theater und Bühne, Musik, und Fernsehen, Fotografie

Modezeichnungen

Designwerke

Filmwerke als einheitliches Gesamtkunstwerk

Computersoftware

Dinter, Kreißig & Partner ist im Urheberrecht
u.a. in folgenden Bereichen tätig:

Sachliche Prüfung von Urheberechten und Copyrights

Erarbeitung von Schutzrechtsstrategien

Verteidigung von Urheberrechten durch Abmahnungen

Anfertigung und Überprüfung der Einhaltung von Unterlassungs-
erklärungen und gerichtliche Unterlassungstitel

Gestaltung und Betreuung von Verwertungsverträgen

Erarbeitung von Lizenzverträgen

Übertragung von Rechten und Rechteverwaltung

die rechtliche und strafrechtliche Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen auch durch Eilverfahren

Verteidigungen gegen unberechtigte Abmahnungen