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Markenrecht
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Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt den lauteren Geschäftsverkehr gegen unlautere Wettbewerbsmethoden. Das UWG soll zwischen den Marktteilnehmern einen fairen Geschäftsverkehr und Wettbewerb schaffen.

Zu einem liberalen Wettbewerb gehört insbesondere die Werbung. Eine Werbekampagne bzw. Werbung überhaupt muss den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Das Werbeverhalten darf nicht zum Nachteil der Marktteilnehmer führen, die durch das UWG geschützt werden.

Des Weiteren schützt das UWG den fairen Geschäftsverkehr gegenüber anderen Marktteilnehmern z.B. vor:

unzumutbaren Belästigungen
(Werbung mit Telefonanrufen, elektronische Post (E-Mail)

Handlungen, die geeignet sind die Entscheidungs-
freiheit der Marktteilnehmer wettbewerbswidrig zu beeinflussen

Rufschädigung eines anderen Unternehmens

Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers

gezielte Behinderung eines Mitbewerbers

Verkaufsförderungsmaßnahmen (Preisnachlässe oder Zugaben)
die eine Bedingung für die Inanspruchnahme nicht klar erkennen lässt

einer Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Vorschriften,
die auch dazu bestimmt ist im Interesse der Markt-
teilnehmer das Marktverhalten zu regeln

Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Dinter, Kreißig & Partner vertritt ihre Mandantschaft
bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten mit folgenden Leistungen:

Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

Abmahnungen und Vertretung in Eilverfahren

Überprüfung von Werbekampagnen oder Werbung
auf ihre rechtliche Tauglichkeit im Wettbewerb

rechtliche und strafrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

Anfertigung und Überprüfung der Einhaltung von Unterlassungs-
erklärungen und gerichtlicher Unterlassungstitel

Unterlassungsklagen
Schutz gegen Nachahmungen

Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen, Unterlassungs-,
Beseitigungs-, oder Schadensersatzforderungen