Drohung über Facebook rechtfertigt Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung

Das Oberlandesgericht in Hamm hat dargelegt, dass Bedrohungen via Internet zu rechtlichen Konsequenzen in der realen Welt führen können.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt schrieb die Täterin dem Opfer via Facebook, dass sie sie "kalt machen" würde und bedrohte ferner den Sohn des Opfers.

Das Gericht teilte mit, dass es sich bei solchen Äußerungen um rechtswidrige Drohungen handelt, welche durch die Betroffene auch ernst genommen wurden. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, ein Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen die drohende Frau auszusprechen.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG HAM 2 UF 254 15 vom 25.04.2013
Normen: § 1 GewSchG
[bns]
 
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