Irreführende Werbung von Telekommunikationsdienstleistern

Die 1&1-Werbekampagne ist irreführend.

Im August und September 2017 warb das Telekommunikationsunternehmen 1&1 mit dem Slogan: „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“. Das OLG Köln kam zu der Überzeugung, dass diese Werbeaussage irreführend sei, da der Verbraucher aus ihr schließen könnte, dass 1&1 ein eigenes unabhängiges Netz hätte, was aber tatsächlich nicht der Fall sei. 1&1 nutze in Wirklichkeit auch das Netz der Telekom und die weiterer Telekommunikationsdienstleister. Das Unternehmen darf nun nicht mehr mit der irreführenden Aussage werben.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 6 W 97 17 vom 27.09.2017
Normen: § 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG
[bns]
 
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