OLG Naumburg zum Widerrufsrecht bei Bestellungen bei Online-Apotheken

Ein genereller Ausschluss des Widerrufs ist unzulässig.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass die AGB von Online-Versandapotheken das Widerrufsrecht für Verbraucher für apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente nicht generell ausschließen dürfen. Zudem müssen Online-Apotheken auch die Vorschriften zur Verhinderung von Medikamentenmissbrauch einhalten. Kaufe beispielsweise eine Einzelperson eine ungewöhnlich hohe Menge an Schmerzmitteln, muss die Online-Apotheke telefonisch oder per E-Mail nach den Gründen für die hohe Bestellmenge fragen.
 
OLG Naumburg, Urteil OLG Naumburg 9 U 19 17 vom 22.06.2017
Normen: UWG §§ 3 Abs. 1 u. 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3; ApBetrO § 17 Abs. 1 u. 8; AMGrHdlBetrV § 7b; UKlaG § 2; BGB §§ 305 Abs. 1 Satz 1, 307 Abs. 2 Nr. 1, 312g Abs. 2 Nr. 2, 355
[bns]
 
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