Domainrecht

Eine Domain stellt eine individuelle Adresse von Privatpersonen oder Unternehmen im Internet dar. Jede Domain wird von der zuständigen Vergabestelle nur einmal vergeben. Eine vorherige Überprüfung vorrangiger Kennzeichenrechte findet durch die Vergabestelle nicht statt. Daher kann es schnell zur Verletzung fremder Kennzeichenrechte oder Markenrechte nach dem Markengesetz (MarkenG) kommen.

Domaininhaber sind daher regelmäßig von verschiedenen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutz und des Zivilrechts betroffen.

Leistungen, die Dinter, Kreißig & Partner für Domaininhaber erbringen beziehen sich häufig auf:

  • die Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen und Unterlassungsansprüchen gegen Domaininhaber nach dem Markengesetz oder dem Namensrecht (BGB)
  • die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen den Domaininhaber bei der Verwendung geschäftlicher Bezeichnungen 
  • die Verteidigung bei angeblichen Verstößen des Domaininhabers wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder das Namensrecht 
  • Verteidigung gegen missbräuchliches Verhalten, die das Namensrecht und das Deliktsrecht betreffen (Domain-Grabbing) 
  • Verteidigung bei unberechtigten Abmahnungen oder Unterlassungsansprüchen
 
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