Zur Verwendung von Bestellbuttons

Bestellbuttons mit der Aufschrift, "jetzt kostenlos testen", dürfen auf Internetseiten nicht verwendet werden, wenn der Kunde nach der Testphase eine Stornierung vornehmen muss, um einer kostenpflichtigen weiteren Vertragslaufzeit zu entgehen.


Einen solchen Button verwendete das Internetportal Amazon jedoch und forderte im Anschluss an die kostenlose und nicht stornierte Testphase 29 Euro im Jahr für die Nutzung von "Amazon Prime".

Nach der Entscheidung des Gerichts muss ein solcher Button mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen", oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein.

Das Gericht wertet den durch Amazon genutzten Button als Wettbewerbsverstoß und gab deshalb einer beschwerdeführenden Verbraucherzentral recht.
 
Landgericht München, Urteil LG M 33 O 12678 13 vom 11.06.2013
Normen: §§ 8 I, III, 4 Nr.11 UWG, 312g III BGB
[bns]
 
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