Blitzer-Apps dürfen während der Autofahrt nicht verwendet werden.
Im vorliegenden Fall benutzte der Betroffene während der Fahrt die App Blitzer.de, welche die Nutzer vor stationären Verkehrsüberwachungsanlagen warnt. Gemäß § 23 Abs. 1b StVO darf der Fahrzeugführer technische Geräte nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Der Betroffene bekam eine Geldbuße in Höhe von 75 €.
OLG Rostock, Urteil OLG Rostock 21 Ss Owi 38 17 vom 22.02.2017