Patentanmeldung

Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Vorrausetzung für die Erteilung eines Patents ist ein Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die zu schützende technische Erfindung muss in der Beschreibung einer Patentanmeldung umfassend dargestellt werden. Nachbesserungen am Text der eingereichten Anmeldung sind nur zulässig, wenn sie keine Erweiterungen enthalten. Anschließend wird die Anmeldung durch den Patentprüfer beim DPMA im Rahmen des Prüfungsverfahrens auf die Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen geprüft.

Neben der technischen Beschreibung, die auf den bekannten Stand der Technik Bezug nimmt, werden die eigene Erfindung sowie deren Vorteile gegenüber dem Stand der Technik ausführlich beschrieben. Zudem sind der Anmeldung beschreibende Skizzen oder erläuternde Zeichnungen, die die Erfindung dem Patentprüfer die Erfindung gleichsam bildhaft vor Augen führen, beizufügen.

Kerninhalt einer jeden Patentschrift und wichtigster Punkt bei der Ausarbeitung einer Patentschrift ist die Formulierung der so genannten Patentansprüche, die sich in der Regel in Hauptanspruch und Nebenansprüche oder Unteransprüche untergliedern. Die Patentansprüche legen fest, wofür Patentschutz begehrt wird.

Mit der Anmeldung erhält das (noch zu erteilende) Patent den so genannten Anmeldetag, mit welchem der Zeitrang der Anmeldung gesichert wird. Dieser Prioritätszeitpunkt verhindert, dass später eingereichte Anmeldungen mit gleichem oder ähnlichem Inhalt von Dritten oder Konkurrenten erfolgreich als Patent angemeldet werden können. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die nachfolgende Dauer des Patenterteilungsverfahrens daher kaum von Bedeutung. Sofern Sie mit Ihrer Erfindung schnell arbeiten wollen, entscheidet die Strategie der Patentanmeldung über Ihren Erfolg.

Wichtig ist, die Erfindung nicht vor einer Patentanmeldung zu veröffentlichen. Das Patentrecht kennt keine Neuheitsschonfrist – auch nicht für eigene Veröffentlichungen. Insofern kann eine solche Veröffentlichung der Erfindung der eigenen Patentanmeldung im Weg stehen und für die Allgemeinheit frei werden. 

 
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