Kfz Branche

Die Rechtsanwälte von Dinter, Kreißig & Partner beraten Unternehmer der Kfz Branche bei jeder Art von Werbung und anderen Marketingmaßnahmen.

Gegenstand wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bilden die Werbung mit Preisvorteilen. Nicht selten werden Ersparnisse oder Preisvorteile von mehreren 1000 € in den Vordergrund gestellt, ohne dass der Kunde erkennen kann, aus welcher Tatsache sich der Vorteil ergibt. Wird ein Fahrzeug zu einem bestimmten Preis angeboten und gleichzeitig ein Preisvorteil in Aussicht gestellt, dann muss Verbraucher auch ein Vergleich mit einem anderen Preis möglich sein, aus welchem sich der Vorteil ergibt.

Kfz-Händler sollten grundsätzlich darauf achten, bei der Werbung mit neuen oder gebrauchten Fahrzeugen die eigene Identität anzugeben, wenn die Werbung alle Tatsachen enthält, die den Kunden zu einem Kaufentschluss bringen können – also beispielsweise die Angabe des Fahrzeugmodells und ein Preis. Sofern die Angabe der Identität fehlt oder unvollständig ist liegt ein Verstoß gegen die entsprechende Pflicht aus § 5a UWG vor. 

 
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